Ist eine Mieterhöhung um 20 Prozent zulässig?
Vermieter dürfen die Miete im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent erhöhen. Haben Vermieter mit einer Erhöhung diese sogenannte Kappungsgrenze ausgeschöpft, müssen sie drei Jahre warten, bis sie die Miete das nächste Mal anheben.
Höchstens 15 oder 20 Prozent in drei Jahren. Um mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren dürfen Mieten in Deutschland nirgends steigen. Etwas zusätzliche Erleichterung bringen Mietern in Ballungsgebieten sogenannte Kappungsgrenzenverordnungen.
Eine fehlerhafte Mieterhöhung liegt vor, wenn sich die Mieterhöhung nicht an alle im Mietvertrag erfassten Bewohner richtet. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag noch Personen stehen, die bereits ausgezogen sind. Eine Mieterhöhung in mündlicher oder telefonischer Form ist ungültig.
Nach der 30-Prozent-Mietregel sollte Deine monatliche Miete warm nicht höher als 30 % Deines monatlichen Nettoeinkommens sein. Wenn Du also beispielsweise 45.000 € brutto im Jahr verdienst, bleiben Dir etwa 27.000 € netto.
Er darf 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Innerhalb von 6 Jahren darf die Miete aufgrund von Modernisierungen jedoch höchstens um 3 Euro/qm steigen. Liegt die Miete unter 7 Euro/qm, darf sie wegen Modernisierungen innerhalb von 6 Jahren höchstens um 2 Euro/qm steigen.
Beispiel: Betrug die Miete am 01.01.2009 300 Euro und wird ab 01.01.2012 eine Miete von 380 Euro gefordert, dann ist die Mieterhöhung zu hoch, denn die am 01.01.2003 gezahlte Ausgangsmiete dürfte nur um 20%. d.h. um 60 Euro auf 360 Euro erhöht werden.
Mieterhöhung ist fristgerecht anzukündigen
Die Mieterhöhung muss er dem Mieter grundsätzlich drei Monate vorher ankündigen. Zugleich darf die Ankündigung frühestens ein Jahr nach dem Einzug oder der letzten Preissteigerung, die auf derselben Begründung basiert, erfolgen.
Wenn der Mieter die Ankündigung zur Mieterhöhung ignoriert und nicht reagiert, darf der Vermieter versuchen, die Zustimmung gerichtlich durchzusetzen. Dann kann der Mieter zur Zustimmung verurteilt werden. Wird die neue erhöhte Miete dann nicht gezahlt, darf der Vermieter wiederum klagen.
Mieter haben das Recht, einer Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen aus Härtegründen zu widersprechen. Als Vermieter ist man dazu verpflichtet, auf die Möglichkeit der Härtefallregelung bereits in der Ankündigung zur Mieterhöhung hinzuweisen.
Mieter können eine Mieterhöhung ablehnen. Für die Prüfung des Mieterhöhungsverlangen gilt eine 2-Monats-Frist. Die Ablehnung kann formfrei erfolgen (schriftform empfohlen). Bei gerechtfertigten Verlangen ist eine Zustimmung erforderlich.
Wie oft darf ein Vermieter die Miete erhöhen und um wie viel Prozent?
Zwar können Sie die Miete prinzipiell alle 15 Monate erhöhen, der Gesetzgeber hat mit § 558 Absatz 3 BGB jedoch eine Kappungsgrenze festgelegt. Diese besagt, dass die Kaltmiete innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren um nicht mehr als 20 % steigen darf.
Als Mietwucher sehen die Gerichte eine Miete an, die 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei Gewerberäumen muss die Vergleichsmiete 100 Prozent übersteigen. Zusätzlich müssen noch besondere persönliche Umstände des Mieters hinzukommen, die der Vermieter ausnutzt.
bei 2.000 Euro netto monatlich ergeben 30 Prozent = 600 Euro Miete im Monat. bei 2.500 Euro netto monatlich ergeben 30 Prozent = 750 Euro Miete im Monat. bei 2.800 Euro netto monatlich ergeben 30 Prozent = 840 Euro Miete im Monat.
Mieterhöhung: Der neue Eigentümer hat kein automatisches Mieterhöhungsrecht. Er kann die Miete nur unter den gleichen Voraussetzungen erhöhen, wie es auch der alte Vermieter hätte tun können, also beispielsweise nach einer Modernisierung, oder er kann die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben (Mietspiegel).
Darunter fallen neue Tapeten und Bodenbeläge oder wenn Teile der Sanitäranlagen ausgetauscht werden. Sanierungsmaßnahmen sind notwendig, wenn eine Wohnung baufällig ist oder weil ein Umbau vorgenommen wird. Die Kosten dafür sind komplett durch den Vermieter zu tragen.
Die Modernisierungsumlage ist eine Sonderform der Mieterhöhung (§ 559 BGB). Seit 1. Januar 2019 dürfen Vermieter die jährliche Miete um bis zu 8 Prozent (vorher 11 Prozent) der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.
Die Miete darf hier in drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen. Seit dem 1. Mai 2013 können die Bundesländer für Städte mit Wohnraumknappheit mit Hilfe einer Verordnung die Kappungsgrenze auf 15 Prozent ansenken. In diesen Städten darf dann die Miete nur noch um 15 Prozent in 3 Jahren steigen.
Zusammengenommen kann die Miete gemäß § 558 BGB innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden. Ist im Mietvertrag eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart, dann steigt die Miete üblicherweise jedes Jahr (oder mitunter auch alle zwei Jahre) automatisch zu den vertraglich vereinbarten Konditionen.
Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass es in Deutschland keine Sonderrechte für alteingesessene Mieter gibt. Das bedeutet, dass jeder Mieter, unabhängig von seiner Dauer des Wohnens in der Wohnung oder im Mietshaus, die gleichen Rechte und Pflichten hat.
Dieser ist im Juni 2023 erstmals seit 15 Jahren wieder gestiegen – um ein Viertelprozent auf 1.5 Prozent. Diese Veränderung hat direkte Auswirkungen auf die Mietkosten der Mieter.
Was passiert wenn ich einer Mieterhöhung widerspreche?
Weist man Vermieter durch einen Widerspruch auf Fehler in seiner Mieterhöhung hin, dann erfolgt in der Regel eine Korrektur - Vermieter schicken eine neue Mieterhöhung. Dann muss erneut geprüft werden, ob die neue Mieterhöhung zu akzeptieren ist.
- Die Mieterhöhung darf innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent betragen.
- Du musst die Erhöhung schriftlich mitteilen.
- Die Erhöhung muss begründet werden.
- Du musst den Mietpreisspiegel angeben, der beweist, dass die Miete aktuell unter der ortsüblichen Miete liegt.
Übersendet der Vermieter dem Mieter eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ( Anpassung an die „ ortsübliche Vergleichsmiete“ z. B. Mietspiegel), verlangt er hierzu auch regelmäßig die schriftliche Zustimmung des Mieter innerhalb einer bestimmten Frist.
Beispiel: Bei einer Mieterhöhungsklage spricht das Gericht dem Vermieter 1/3 der verlangten Mieterhöhung zu. Dann hat er 2/3 der Kosten zu tragen, der Mieter nur 1/3. Hinweis: Vom Kläger müssen drei Gerichtsgebühren als Vorschuss an das Gericht eingezahlt werden.
Der Mieter muss der Mieterhöhung zustimmen, damit die Erhöhung wirksam wird (§ 558b BGB). Der Mieter kann die Zustimmung aber auch verweigern, wenn die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung nicht erfüllt sind (siehe: Mieterhöhung) und kann weiterhin die alte Miete zahlen.